Regiment

Sicherheitspolitik

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Die neue Sicherheitspolitik
Der sicherheitspolitische Bericht 2000 analysiert die veränderte Lage. Er umschreibt die sicherheits-politischen Ziele der Schweiz. Daraus leitet er die Strategie ab: Sicherheit durch Kooperation. Die Strategie bestimmt wiederum die Aufgaben der sicherheitspolitischen Instrumente.

...und ihre Auswirkungen
Die neue Strategie hat Auswirkungen auf die sicherheitspolitischen Mittel. Vor allem auf die Armee und den Bevölkerungsschutz. Die Strategie verlangt, dass zum Beispiel die Armeeaufträge neu gewichtet werden. Sie bedingt auch eine teilweise Umgestaltung der Dienstpflicht. Und sie setzt bei der strategischen Führung neue Akzente.

Neugewichtung der Armeeaufträge
Die neue Strategie verlangt eine Neugewichtung der bisherigen drei Armeeaufträge.

Friedensunterstützung und Krisenbewältigung
Im Vergleich zum bisherigen Verteidigungsauftrag "Friedensförderung" muss sich die Armee stärker vor Ort engagieren. Die eingesetzten Verbände (Freiwillige) sollen bewaffnet werden können, wenn dies für ihren Schutz und die Erfüllung ihres Auftrags nötig ist.

Raumsicherung und Verteidigung
Im Vergleich zum bisherigen Verteidigungsauftrag wird die Zusammenarbeit mit anderen Armeen, vor allem in der Ausbildung, ausgebaut.

Prävention und Bewältigung existentieller Gefahren
Im Vergleich zum bisherigen Auftrag "Existenzsicherung" muss die Armee fähig sein, nach kurzer Vorbereitung mehrere solche Einsätze gleichzeitig leisten zu können.

Voraussetzungen für die Erfüllung der Armeeaufträge
Die Armee muss als Ganzes in der Lage sein, alle drei Aufträge zu erfüllen. Sie muss deshalb multi-funktional sein. Die Armee muss eine differenzierte Bereitschaft haben. Für manche Aufgaben ist eine hohe Bereitschaft nötig, für andere eine niedrigere. Im Hinblick auf eine Zunahme der Bedrohung muss die Armee in der Lage sein, ihre Mittel lagegerecht hochzufahren. Die Aufwuchsfähigkeit muss also gesichert sein. Damit die Armee mit ausländischen Armeen besser zusammenarbeiten kann (z.B. bei friedensunterstützenden Einsätzen), gilt es, die Interoperabilität zu verbessern.

Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz umfasst verschiedene zivile Mittel (z.B. Feuerwehr, Zivilschutz, Rettungswesen), um die Bevölkerung bei Katastrophen, militärischen Bedrohungen und anderen Notlagen zu schützen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bund hilft bei Schadenereignissen von nationalen Ausmassen. Der Bevölkerungsschutz richtet sich vor allem auf die Bewältigung von Katastrophen aus. Die Vorsorge für unwahrscheinliche Ereignisse (z.B. Atomkrieg) hat an Bedeutung abgenommen.

Dienstpflicht
Am Milizprinzip, an der Militärdienstpflicht und an der Schutzdienstpflicht wird festgehalten.Bei der Ausgestaltung der Dienstpflicht muss die Flexibilität erhöht werden. So soll für gewisse Funktionen die Möglichkeit geschaffen werden, den Dienst am Stück zu leisten. Die frühere Entlassung aus der Dienstpflicht ist ein weiteres Ziel. Zudem wird angestrebt, dass Wehrmänner nach der Militärdienstpflicht nicht mehr Schutzdienst leisten müssen.

Strategische Führung
Die strategische Führung auf Ebene Bundesrat soll verstärkt werden. Eine neu gebildete Lenkungsgruppe Sicherheit wird zuhanden des Bundesrates laufend die Lage beurteilen, Risiken und Chancen möglichst früh erkennen und mögliche Massnahmen vorschlagen. Eine wichtige Aufgabe der Lenkungsgruppe ist es, die umfassende flexible Sicherheitskooperation zwischen unseren eigenen Instrumenten effizient zu gestalten. Gleichzeitig wird die Koordination der Nachrichtendienste verbessert.

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